TY - JOUR T1 - Habitus, code et codification JF - Actes de la recherche en sciences sociales Y1 - 1986 A1 - Bourdieu, Pierre AB - Habitus, Rechtskode und Kodifizierung. Ist die Soziologie geradezu berufen, daran zu erinnern, daß die Gesellschaft, einem Ausspruch von Montesquieu zufolge, nicht per Dekret verändert wird, so darf doch das Wissen um die gesellschaftlichen Bedingungen der Wirksamkeit von Rechtsakten weder zur Ignorierung noch zur Leugnung der spezifîschen Wirksamkeit von Regel, Regelung und Gesetz führen. Die richtige Reaktion auf den Rechtsformalismus, die den konstitutiven Dispositionen des Habitus ihren Platz in der Erklärung der Praktiken wieder einräumt, impliziert keineswegs die Ausklammerung des eingentumlichen Effekts der explizit formulierten Regel, nicht zuletzt wenn sie, wie die juristische, mit Sanktionen einhergeht. Und wenn umgekehrt nicht aufier Zweifel steht, daß das Recht insbesondere aufgrund der Kodifizierung, der Formung und Formulierung, der Neutralisierung und Systematisierung, welche die Professionellen der symbolischen Arbeit gemäß den eigentümlichen Gesetzen ihres Universums ausführen, eine spezifische Wirkung ausübt, so vollzieht sich diese Wirkung, die sich im Gegensatz zur blofeen Nichtanwendung oder der auf reinem Zwang begründeten An-wendung defîniert, in dem und nur in dem Maße, wie das Recht gesellschaftlich anerkannt wird und auf eine wie immer stillschweigende und partielle Zustimmung deshalb trifft, weil es zumindest dem Anschein nach wirklichen Bedurfnissen und Interessen entspricht. VL - 64 SP - 40-44 UR - http://www.persee.fr/web/revues/home/prescript/article/arss_0335-5322_1986_num_64_1_2335 CP - 1 J1 - Habitus, code et codification ER -