La force du droit

ЗаголовокLa force du droit
Publication TypeJournal Article
Year of Publication1986
AuthorsBourdieu, P
JournalActes de la recherche en sciences sociales
Volume64
Issue1
Pagination3-19
Publication Languageeng
Синопсис

Die Stärke des Rechts. Eine strenge Soziologie des Rechts unterscheidet sich von der sogenannten {«Rechtswissenschaft»} dadurch, daß sie diese zum Gegenstand ihrer Analyse macht. Sich der Alternative des Formalismus, der die vollkommene Autonomie der Rechtsform gegenüber der sozialen Welt postuliert, und des Instrumentalismus, der das Recht als Widerspiegelung oder Instrument im Dienste der Herrschenden begreift, gleichermaßen entziehend, macht sie sichtbar, was die beiden antagonistischen Konzeptionen, die internalistische und die externalistische, gemeinsam ignorieren : nämlich die Existenz eines gegenüber externen Ansprüchen und Erwartungen relativ unabhängigen sozialen Universums, innerhalb dessen die Rechtsautorität geschaffen und ausgeübt wird, jene Form par excellence legitimer symbolischer Gewalt, deren Monopol der Staat innehat. Der im Urteil sich offenbarende praktische Gehalt des Rechts ist das Resultat eines symbolischen Kampfes zwischen mit ungleichen Kompetenzen ausgestatteten Professionellen. Die Ausbildung einer genuin juristischen Kompetenz (die gleichermaßen fachlich und sozial ist) hat die Dequalifikation des Gerechtigkeitssinns der Nichtspezialisten zur Folge. Diese Kluft zwischen der gemeinen Sicht des Justiziablen, d.h. die des Klienten, und der gelehrten Sicht der Experten, Richter, Anwälte, Rechtsberater, usw., ist für ein Monopol konstitutiv. Sie resultiert aus der Struktur und Funktionsweise des Feldes, in dem sich ein System spezifischer Anforderungen durchsetzt, dessen Kern aus der libernahme einer globalen Haltung besteht (sichtbar insbesondere an der Sprache). Das Recht ist sicher die Form par excellence jener symbolischen Macht zur Benennung, Klassifizierung und Bewertung, die erzeugt, was einen Namen hat und nicht zuletzt die Gruppen. So ist es denn nicht übertrieben, wenn man sagt, daß das Recht die soziale Welt schafft-unter der Bedingung freilich, daß dabei nicht vergessen wird, daß es gleichermafien durch jene geschaffen wird.

URLhttp://www.persee.fr/web/revues/home/prescript/article/arss_0335-5322_1986_num_64_1_2332
DOI10.3406/arss.1986.2332
Short TitleLa force du droit